Wie den richtigen Kinderarzt finden

Ist mein Kind ausreichend versorgt?

Viele Eltern werden das Problem kennen. Sie möchten einen Kinderarzt finden, der ihr Baby nach der Geburt umfassend versorgt. Nach zahlreichen Anrufen verschiedener Kinderärzte in der Stadt und im näheren Umland stellt sich schnell heraus, die medizinische Versorgung ist nicht so selbstverständlich wie lange angenommen. Es tut uns leid, aber wir können keine neuen Patienten annehmen, ein Satz, der nach dem fünften Telefonat nachklingt. Unglaublich? Nein, in vielen Städten und Gemeinden bittere Realität. Doch woran liegt es, dass heute so viele Eltern ein Problem haben einen Kinderarzt zu finden?

Die Kontingente und Budgets der Kassenärzte

Wenn das Geld für neue Patienten nicht mehr reicht

Kassenärzten wird pro Quartal ein bestimmtes Budget zur Verfügung gestellt. Damit verbunden ist die Anzahl der Patienten, die eine Praxis annehmen kann. Ist das Budget ausgeschöpft müsste der Kinderarzt die Behandlung entweder aus eigener Tasche bezahlen oder muss den Patienten ablehnen. Diese Regelung gilt aber nur für Kassenpatienten, also alle, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)versichert sind. Privatpatienten erhalten eine Rechnung ihres Kinderarztes und reichen diese bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) ein. Was wäre nun die Lösung für dieses Problem, denn die Versorgung von Kindern sollte für Eltern gleichermaßen möglich sein.

Das Kind privat versichern trotz gesetzlicher Krankenversicherung

Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip

Der große Unterschied zwischen GKV und PKV liegt in den Abrechnungsmodellen. Die GKV erstattet nach dem Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, der Arzt rechnet die Behandlungen, die von der GVK erstattet werden, direkt mit der Krankenkasse ab. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind, können als IGeL-Leistungen vom Versicherten selbst bezahlt werden oder sie bleiben dem Versicherten vorenthalten. Im Gegensatz dazu stellt der Arzt privat versicherten Patienten eine Rechnung aus, die vom Versicherten bei der PKV eingereicht und erstattet wird. Das Kostenerstattungsprinzip bietet Versicherten viele Vorteile und auch gesetzliche Krankenkassen bietet dieses Prinzip an, bewerben es aber nicht oder nur selten. Und doch haben Eltern die Möglichkeit das Kostenerstattungsprinzip bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen in Anspruch zu nehmen. Alle Kassen sind gesetzlich dazu verpflichtet.

Die Lösung: §13 SGB V Kostenerstattung

Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip als gesetzlich Versicherter

Das 5. Buch des Sozialgesetzbuches sieht in §13 SGB V Kostenerstattung vor, dass auch gesetzliche Versicherte des Kostenerstattungsprinzip in Anspruch nehmen können. So wird es wesentlich einfacher einen Kinderarzt finden zu können, denn die Arztsuche wird sich einfacher gestalten. Die Umstellung kann jederzeit beantragt und auch wieder rückgängig gemacht werden. Da die Krankenkassen dieses Modell selbst nicht aktiv bekannt machen, ist es leider nicht ganz einfach über diese Möglichkeit informiert zu werden. Mit der Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip in der GKV genießen Versicherte alle Vorteile, die sie auch in jeder PKV genießen. Interessant an diesem Modell, der Versicherte muss das Prinzip nicht für die ganze Familie umstellen, sondern kann diese Option nur für sein Kind / seine Kinder wählen. Da es in vielen Städten immer häufiger Kinderärzte gibt, die gar keine Kassenzulassung haben und das Kontingent der kassenärztlichen Kinderärzte immer knapper wird, ist die Umstellung auf die privatärztlichen Leistungen in der GKV für das Kind / die Kinder ganz sicher eine ernsthafte Überlegung wert, denn welche Eltern wünschen sich nicht die optimale kinderärztliche Versorgung für ihr Kind.